Bronze
Jedes Mitglied einer Vereinigung sollte eine solche Nadel besitzen und tragen. Die Nadeln sind von den Vereinigungen bei dem Vorstand des Gesamtvereins zu beziehen.
Silber
Diese Nadel steht den Vereinigungen für die Ernennungen zum "19--er/in der Tat" zur Verfügung und ist ebenfalls bei dem Vorstand des Gesamtvereins, auch mit Urkunde, zu beziehen.
Gold
Diese Nadel wird mit Urkunde nur vom Gesamtverein der Giessener Fünfziger Vereinigungen überreicht und zwar bei der Ernennung eines Mitgliedes zum/zur "Fünfziger/in der Tat".
Die Bedingungen zur Ernennung "zum/zur Fünfziger/in der Tat" lauten:
Die Bedingungen zur Ernennung "zum/zur Fünfziger/in der Tat" lauten:
- Der Antrag zur Ernennung muß von dem Vorstand einer Vereinigung bei dem Gesamtverein eingereicht werden, einschließlich einer Auflistung der Leistungen für die Fünfziger-Idee.
- Es sollen jeweils nur zwei Mitglieder einer Vereinigung im Jahr vorgeschlagen werden.
- Dieses Mitglied sollte mindestens 10 Jahre in einer Vereinigung sein
- Der Gesamtverein behält sich vor, ob eine Ernennung erfolgen kann.
- Die Ernennung erfolgt während einer Veranstaltung innerhalb der Vereinigung
- Im Rahmen der Fahnenübergabe werden auf Wunsch nur noch die Namen mit Jahrgang der neu ernannten "Fünfziger/in der Tat" verlesen.
- Die Ehrung kann selbstverständlich auch bei der Fahnenübergabe erfolgen.
Kosten für die Vereinigung
Nadel in Bronze
4,50 EUR
Nadel in Silber und Ernennung zum/zur "19--er/in der Tat"
15,00 EUR
Nadel mit Urkunde
20,00 EUR
Nadel in Gold mit Urkunde und Ernennung zum/zur "Fünfziger/in der Tat" und Überreichung durch den Gesamtverein
30,00 EUR